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„Rundzahn“
Patent-Nr.: EP 0 733 343 A1

Raspeln für die Endoprothetik

»Geradschaft-, anatomische sowie individuelle Raspeln«

Seit über zwei Jahrzehnten verzahnen wir anatomische Raspeln für medizinische Zwecke, insbesondere für den Einsatz bei orthopädischen Operationen ( z. B. Gelenk-endoprothetik) mit dem konventionellen Spitzzahn und dem von uns entwickelten patentierten „Rundzahn“ (Patent-Nr. EP 0 733 343 A1).

Kern dieser Erfindung ist die Gestaltung der Raspelzähne (3). Diese Raspelzähne (3) werden durch einen abgerundeten Meißel erzeugt, so dass die Raspelschneiden (4) der Raspelzähne (3) ebenso wie die Zahngruben (5) eine gleichmäßige, vorzugsweise kreisbogenförmige Krümmung aufweisen. Die einzelnen Raspelschneiden (4) stehen frei und erhaben in größeren Abständen zueinander. Erst beim Raspeln ergänzen sie sich zu einer geschlossenen Arbeitsfläche.

Durch diese Form der Raspelzähne (3) wird die anatomische Raspel insgesamt weniger aggressiv und lässt sich extrem gut und gründlich reinigen, da im Übergangsbereich zwischen den Zahngruben (5) und den Raspelzähnen (3) keine Ecke gebildet ist, sondern lediglich eine gleichmäßig gekrümmte Linie.

Diese neue Zahngeometrie verbessert um ein Vielfaches die bisherige Raspel-Qualität „Spitzzahn“ beim Ausarbeiten des Prothesenbettes im Markraum.

Zusammenfassend die wichtigsten Merkmale unserer Verzahnung:

– kreisbogenförmige Raspelschneiden mit Hiebhöhen von 0,3 – 1,0 mm / + 0,1 mm
– breite, eckenlose Zahngruben (Selbstreinigungseffekt)
– gelockerte Anordnung der Kompaktzähne zueinander
– extreme Schärfe der Schneiden bei optimaler Durchlässigkeit im Markraum

Empfehlung: Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne verschiedene Stahlsorten mit, die sich bei der Verzahnung bewährt haben.

Selbstverständlich ist eine konventionelle Raspelverzahnung nach wie vor erhältlich.